Archiv Aktuelle Mitteilungen
Die Patientenverfügung
Von: Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
Datum: 15.09.2011
Kategorie: Aktuelles
Zu einem Nachmittagsseminar zum Thema "Patientenverfügung" hatte das Ethikkomitee des Herz- und Kreislaufzentrums am vergangenen Montag in den Festsaal der Kliniken eingeladen.
Der Gesetzgeber hat mit dem Dritten Betreuungsrechtsänderungsgesetz im Jahre 2009 die Möglichkeiten verbessert, dem Willen des Patienten auch in Situationen zu entsprechen, in denen sich der Patient selbst nicht mehr klar äußern kann. Mit seinem Urteil vom 25.06.2010 hat der Bundesgerichtshof die Bedeutung des mutmaßlichen Patientenwillens weiter gestärkt.
Dennoch ergeben sich im Alltag in Kliniken und Pflegeeinrichtungen ebenso wie in Praxen niedergelassener Ärzte regelmäßig Fragen zur konkreten rechtssicheren und verantwortungsbewußten Umsetzung.
Das Ethikkomitee des Herz- und Kreislaufzentrums hatte deshalb zu einem Nachmittagsseminar eingeladen. Mit Privatdozent Dr. Alfred Simon von der Akademie für Ethik in der Medizin in Göttingen konnte dafür ein kompetenter Referent gewonnen werden. Nach einem präzise die komplizierte Rechtslage erläuternden Referat wurden etwa eine Stunde lang intensiv Fragen verschiedener Teilnehmer diskutiert.
Dabei wurden ganz praktische Wegweisungen erarbeitet wie die Empfehlung, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden oder auch den Tipp, eine Kärtchen mit der Information, dass eine Patientenverfügung vorliegt und wo diese zu finden ist, beim Versicherten- oder Gesundheitskärtchen im Portemonnaie mit sich zu führen.
Für die in der Patientenversorgung tätigen Ärzte und Pflegekräfte wurden Aspekte zum Ablauf der Erfragung und Dokumentation einer Patientenverfügung und ihrer individuellen Inhalte bei stationären Aufnahmen oder bevorstehenden risikobehafteten Behandlungen beleuchtet.
Der gute Zuspruch mit über 80 Teilnehmern bestärkt das Ethikkomitee des HKZ, auf dem eingeschlagenen Weg weiter zu gehen und auch künftig entsprechende Fortbildungen anzubieten.
Auf dem Foto: (v.l.) Marlene Schipper (Geschäftsleitung), Stefan Wild (Kaufmännischer Leiter), Referent Dr. Alfred Simon und Klinikseelsorgerin Pfarrerin Gerlinde Rothhardt.
Dennoch ergeben sich im Alltag in Kliniken und Pflegeeinrichtungen ebenso wie in Praxen niedergelassener Ärzte regelmäßig Fragen zur konkreten rechtssicheren und verantwortungsbewußten Umsetzung.
Das Ethikkomitee des Herz- und Kreislaufzentrums hatte deshalb zu einem Nachmittagsseminar eingeladen. Mit Privatdozent Dr. Alfred Simon von der Akademie für Ethik in der Medizin in Göttingen konnte dafür ein kompetenter Referent gewonnen werden. Nach einem präzise die komplizierte Rechtslage erläuternden Referat wurden etwa eine Stunde lang intensiv Fragen verschiedener Teilnehmer diskutiert.
Dabei wurden ganz praktische Wegweisungen erarbeitet wie die Empfehlung, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden oder auch den Tipp, eine Kärtchen mit der Information, dass eine Patientenverfügung vorliegt und wo diese zu finden ist, beim Versicherten- oder Gesundheitskärtchen im Portemonnaie mit sich zu führen.
Für die in der Patientenversorgung tätigen Ärzte und Pflegekräfte wurden Aspekte zum Ablauf der Erfragung und Dokumentation einer Patientenverfügung und ihrer individuellen Inhalte bei stationären Aufnahmen oder bevorstehenden risikobehafteten Behandlungen beleuchtet.
Der gute Zuspruch mit über 80 Teilnehmern bestärkt das Ethikkomitee des HKZ, auf dem eingeschlagenen Weg weiter zu gehen und auch künftig entsprechende Fortbildungen anzubieten.
Auf dem Foto: (v.l.) Marlene Schipper (Geschäftsleitung), Stefan Wild (Kaufmännischer Leiter), Referent Dr. Alfred Simon und Klinikseelsorgerin Pfarrerin Gerlinde Rothhardt.
