Aufnahmemodalitäten
In der Kardiologischen Fachklinik werden alle Patienten aufgenommen, die aufgrund einer Herz- und Kreislauferkrankung einer stationären Behandlung bedürfen. Es können folgende Patienten mit einer vom behandelnden Arzt ausgestellten „Verordnung von Krankenhauspflege“ eingewiesen werden:
- Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, ...
die im Einzugsgebiet unserer Klinik wohnen - Mitglieder der Bundesknappschaft...
- Mitglieder der KVB...
- Mitglieder von privaten Krankenversicherungen...
einschließlich Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse A + B benötigen vor Beginn der stationären Behandlung eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung ihrer Krankenversicherung. - Selbstzahler und Beihilfeberechtigte...
Die Kardiologische Fachklinik ist eine nach § 30 der Gewerbeordnung staatlich konzessionierte Privatkrankenanstalt und erfüllt die Voraussetzungen gemäß der Beihilfeverordnung.
Aufnahmemodalitäten Reha- / AHB- und Kurkliniken
Bei vorangegangenem Krankenhausaufenthalt wird vom Akut-Krankenkhaus ein Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung (AHB) bei der zuständigen Krankenkasse oder Rentenversicherung gestellt. Bei Genehmigung setzt sich die Krankenkasse oder das verlegende Akut-Krankenhaus mit der Reha-Klinik in Verbindung, um einen Termin mit der Patientenaufnahme oder mit dem jeweiligen Sekretariat für die jeweilige Klinik zu vereinbaren.
Bei Reha-Maßnahmen, die alle 4 Jahre beantragt werden können, muss vom Hausarzt ein Antrag auf eine Reha, Kur oder Sanatoriumsbehandlung bei der jeweiligen Kasse beantragt werden.
Bekommt die Reha-Klinik eine Kostenzusage des zuständigen Kostenträgers, setzt sich die Patientenaufnahme mit dem Patienten in Verbindung und vereinbart einen gemeinsamen Aufnahmetermin.
Eine Einweisung ist für Anschlussheilbehandlung nicht notwendig.




